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BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 23/87 |
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- BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 6/85
Kassenarzt
Auszug aus BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 23/87
seiner kassenärztlichen Pflichten angehalten werden kann (…BSGE 61, 1 : SozR 2200 % 368a Nr. 16; BSGE 60, 76 : SozF 2200 @ 368a Nr. 15).Die Entscheidungen der Zulassungsinstanzen sind insoweit voll überprüfbar (BSGE 60, 76, 77; Urteil des Senats vom 29. Oktober 1986 6 RKa 32/86 A-6000/28 : MedR 1987, - - KVRS.
- BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 32/86
Auszug aus BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 23/87
Die Entscheidungen der Zulassungsinstanzen sind insoweit voll überprüfbar (BSGE 60, 76, 77; Urteil des Senats vom 29. Oktober 1986 6 RKa 32/86 A-6000/28 : MedR 1987, - - KVRS. - BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 4/86
Entziehung der Kassenzulassung - Verletzung kassenärztlicher Pflichten - …
Auszug aus BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 23/87
seiner kassenärztlichen Pflichten angehalten werden kann (BSGE 61, 1 : SozR 2200 % 368a Nr. 16; BSGE 60, 76 : SozF 2200 @ 368a Nr. 15). - BSG, 18.08.1972 - 6 RKa 4/72
Auszug aus BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 23/87
Das Bundessozialgericht (BSG) habe gegen eine starke Literaturmeinung daran festgehalten, daß es sich bei der Entscheidung über die Entziehung der Kassenzulassung um eine Ermessensentscheidung handele (Urteil vom 18. August 1972 - 6 RKa 4/72 -).
- BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88
Entziehung der Zulassung des Arztes bei gröblicher Verletzung der …
Die Entscheidungen der Zulassungsinstanzen sind insoweit voll überprüfbar (Urteil des Senats vom 18. Februar 1988 - 6 RKa 23/87 - mwN).Der Senat hat im übrigen auch bisher schon entschieden, daß nicht etwa der Entziehung in jedem Fall eine Disziplinarmaßnahme vorausgehen müsse, sondern daß sie je nach Art und Schwere der Verfehlung auch ohne diese geboten sein kann (Urteil des Senats vom 18. Februar 1988 - 6 RKa 23/87 -).
- BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 9/88
Disziplinarmaßnahme - Kassenarzt - Entziehung der Zulassung
Die Entscheidungen der Zulassungsinstanzen sind insoweit voll überprüfbar (Urteil des Senats vom 18. Februar 1988 - 6 RKa 23/87 - mwN).Der Senat hat im übrigen auch bisher schon entschieden, daß nicht etwa der Entziehung in jedem Fall eine Disziplinarmaßnahme vorausgehen müsse, sondern daß sie je nach Art und Schwere der Verfehlung auch ohne diese geboten sein kann (Urteil des Senats vom 18. Februar 1988 - 6 RKa 23/87 -).
- BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 24/87
Glaubwürdigkeitsbeurteilung - Zweitinstanzliches Gericht - Erstinstanzliches …
Der auf demselben Sachverhalt beruhende Widerruf der Zulassung des Klägers an der kassenärztlichen Versorgung (für den Bereich der EVO-Kassen) ist Gegenstand des Rechtsstreits 6 RKa 23/87 (5 Urteil vom selben Tage).